Wer darf Bungee springen? Zulassungsbeschränkungen, Risiken, Sicherheit

Wie bei jeder Sportart gibt es auch beim Bungee Jumping immer die Gefahr von Verletzungen. Wer allerdings grundsätzlich gesund ist, keine größeren Probleme mit der Wirbelsäule oder dem Herz-Kreislauf-System hat, sollte keine Probleme haben.

Wie hoch ist das Risiko beim Bungeespringen?

Die Risiken beim modernen Bungeespringen sind als sehr niedrig einzustufen. Wichtig ist dabei aber, dass man die Sprünge über einen erfahrenen und regelmäßig überprüften Anbieter absolviert und keinesfalls auf eigene Faust von Brücken oder Ähnlichem springt.
Dass das Bungeeseil während des Sprunges reißt, ist üblicherweise nicht Ursache der wenigen schweren Unfälle, die beim Bungeespringen leider von Zeit zu Zeit passieren. Meist liegt die Ursache in schlampigem Umgang mit Karabinerhaken oder unerlaubtem Springen an einer ungeeigneten Stelle.

Sicherheitsmaßnahmen

Kommerzielle Anbieter für Bungeespringen und ihr Equipment werden regelmäßig vom TÜV oder der Dekra überprüft.

Grundsätzlich werden bei seriösen Anbietern und von Profis alle Komponenten, die den Bungeespringer mit der Gondel bzw. Absprungbasis verbinden, doppelt gesichert, vom Seil bis zum Karabinerhaken. Die Belastbarkeit der verwendeten Komponenten ist auf ein Vielfaches der tatsächlich auftretenden Kräfte ausgelegt.

Die meisten Bungeeseile haben einen Reiß- und Überdehnschutz und werden nach einer bestimmten Anzahl von Verwendungen ausgemustert.

Zulassungsbeschränkungen

Es gibt zwar wenige Einschränkungen, wer Bungeespringen betreiben darf, aber dennoch existieren sie. Sie sind ähnlich gelagert wie die für die meisten Kirmesfahrgeschäfte. Grundsätzlich können also die meisten gesunden Menschen einen Bungeesprung wagen. Da eine gewisse körperliche Belastbarkeit eine unbedingte Voraussetzung für das Bungeespringen ist, darf leider nicht jeder, der möchte, diesen Sport betreiben. Bei Rückenproblemen sollte man jedoch vorsichtig sein und im Zweifelsfall auf jeden Fall Rücksprache mit einem Arzt halten.

Vor dem Bungeesprung ist vom Teilnehmer ein Vertrag zu unterzeichnen, in dem er versichert, dass er sich den körperlichen Belastungen und Anforderungen gewachsen fühlt und dass beispielsweise bestimmte Schädigungen am Bewegungsapparat nicht vorliegen. Belastet werden vor allem die Beine und der Rücken.

Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren, ohne Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten geht es aber erst ab 18 Jahren.

Das Gewicht einer Einzelperson muss sich zwischen 50 und 120 Kilogramm bewegen. Für Tandemsprünge gilt eine Grenze von einem Gesamtgewicht von 170 Kilogramm für beide Personen zusammen.

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Zusammenfassung

Risiko, Zulassungsvoraussetzungen & -beschränkungen beim Bungee Jumping: hier erfahren Sie, ob Sie für einen Bungeesprung geeignet sind und welche Kriterien zu erfüllen sind.